Satzung

Neue Satzung für die Feuerwehr

Aufgrund des Erlasses des Innenministeriums vom 2.12.2015 müssen alle Feuerwehren im Lande in den nächsten 4 Monaten die neue Mustersatzung beschließen. Neben redaktionellen Änderung sind die wichtigsten Neuerungen die Anhebung der Altersgrenze in der aktiven Wehr bis zum 67. Lebensjahr und die Neueinrichtung neuer Abteilungen. Anbei die Satzung für eine Gemeindefeuerwehr sowie die bereits auf die Feuerwehr Wrixum abgeänderten Entwürfe. Beschlossen wird die neue Satzung auf der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr am Samstag, 2.1.2016.

Satzung Freiwillige Feuerwehr Wrixum

Anlage Jugendabteilung

Anlage Kinderabteilung